Krankenhausreform

Lauterbachs Basisvorschlag lässt noch auf sich warten

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Lauterbachs Basisvorschlag lässt noch auf sich warten
© Regina Sablotny

Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte im März angekündigt, dass sein Haus eine Auswirkungsanalyse der Krankenhausreform in Auftrag geben werde und dass er den Länderministern bis Ende April, spätestens Anfang Mai, einen Basisvorschlag für den Umgang mit Leveln und Leistungsgruppen vorlegen möchte. Vorausgegangen war ein Zwist zwischen Lauterbach und den Länderministern, allen voran mit NRW-Gesundheitsminister Franz-Josef Laumann, über den Einfluss des Bundes. Nun soll Lauterbachs angekündigter Basisvorschlag etwas später kommen als geplant. 

Ministeriumssprecher: Vorschlag soll "in Kürze" vorliegen

Ministeriumssprecher Hanno Kautz erklärte, das Ministerium arbeite „unter Hochdruck“ am Basisvorschlag, der „in Kürze“ vorliegen werde. Eine für gestern geplante Bund-Länder-Runde wurde derweil verschoben. Eine Runde auf Staatssekretärs-Ebene soll nun Anfang/Mitte Mai stattfinden, eine Ministerrunde Ende Mai. 

Bund und Länder haben bei der Reform zwei große Reibungspunkte: Welche Rolle sollen die von der Regierungskommission vorgeschlagenen Level spielen und wie weitreichend darf der Bund Qualitätsvorgaben für die Leistungsgruppen vorgeben? Hierzu existieren bereits zwei juristische Gutachten mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen von der AOK und den Ländern. Außerdem hat die Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) diese Woche ihre Vorschläge zu den Qualitätsvorgaben für einzelne Leistungsbereiche im Ministerium abgegeben.

Leistungsgruppen: 64 plus X

Die angekündigte Auswirkungsanalyse, die Grundlage für den konsensorientierten Basisvorschlag Lauterbachs sein soll, läuft derzeit. Wer sich dafür verantwortlich zeichnet, erklärte der Ministersprecher nicht. Bisher hat as Hamburger Unternehmen Vebeto zusammen mit Professor Boris Augurzky im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft eine Auswirkungsanalyse vorgelegt. Auch Bayern und der Bundesverband der Privatkliniken haben Folgeabschätzungen veröffentlicht. Das BMG möchte mit seiner Analyse auch ausloten, wie viele Leistungsgruppen sinnvoll sind. Nordrhein-Westfalen will demnächst 64 Leistungsgruppen einführen, Lauterbachs Regierungskommission hatte 128 Leistungsgruppen vorgeschlagen. Lauterbach hatte Ende März angedeutet, dass sein Basisvorschlag mehr als 64 aber deutlich weniger als 128 Leistungsgruppen enthalten werde. 

Derzeit sind viele Details der Reform offen, gleichzeitig ist der Zeitplan eng. Mitte Juli soll ein von Bund und Ländern konsentierter Vorschlag auf dem Tisch liegen, im Herbst will das BMG ein Gesetz zimmern und ab 2024 soll die Reform starten. 

Autor

 Jens Mau

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