Transparenzgesetz genehmigt

Lauterbach verspricht Krankenhäusern 50 Milliarden Euro

  • Krankenhausreform
Lauterbach verspricht Krankenhäusern 50 Milliarden Euro
© Getty Images/justhavealook

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat dem Krankenhaustransparenzgesetz in seiner gestrigen Sitzung zugestimmt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte: "Es gibt mehr Geld für die Kliniken und eine bessere Übersicht über die Qualität der Häuser." Für die geplante große Reform der Krankenhäuser stellte er einen 50 Milliarden Euro schweren "Transformationsfonds" in Aussicht. Dieses Geld soll ab 2025 zehn Jahre lang fließen und von Bund und Ländern bezahlt werden. Die Bundesmittel für den Fonds sollen aus dem Gesundheitsfonds – sprich: von den Krankenkassen – kommen. Schließlich würden die Kostenträger durch die Klinikreform enorme Einsparungen erwirtschaften, so die Lesart im Bundesgesundheitsministerium. Ähnlich wie beim Strukturfonds läge es dann an den Ländern, dieses Geld für "ihre" Kliniken abzurufen, in dem sie das Geld paritätisch gegenfinanzieren.   

Thüringen gab den Ausschlag

Der Bundesrat hatte das vom Bundestag beschlossenes Transparenzgesetz für die Kliniken im November mit knapper Mehrheit ausgebremst. Der Vermittlungsausschuss stimmte nun mit Mehrheit dafür, es anzunehmen. Das Bundesland Thüringen soll dem Gesetz – anders als bei der Bundesratsentscheidung im November – zugestimmt haben. Brandenburg enthielt sich. Der Bundesrat muss dem Beschluss des Vermittlungsausschusses noch zustimmen. Lauterbach zeigte sich überzeugt davon, dass dies gelingen wird. Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) erklärte, man könne damit rechnen, dass es für eine Zustimmung reiche. Der Bundesrat tritt am 22. März zusammen und soll das Gesetz dann endgültig einstielen. Ein Scheitern gilt mittlerweile als unwahrscheinlich, denn Länder, die das Gesetz im Vermittlungsausschuss durchwinken und dann im Bundesrat erneut ablehnen, würden massiv an der Glaubwürdigkeit ihrer Verhandlungskompetenz rütteln.

Podcastfolge zum Thema:

Online-Atlas ohne Weiße Liste

Mit dem Transparenzgesetz bringt das BMG einen Online-Atlas zu Leistungsangebot und Behandlungsqualität auf den Weg. Abrufbar sein sollen auf dem Portal auch Daten zu Fallzahlen, zum Personalschlüssel sowie zu Komplikationsraten ausgewählter Eingriffe. Viele Daten für den Transparenzatlas sind vorhanden, eine rechtssichere Risikoadjustierung ist aber anspruchsvoll. Der Atlas soll deshalb Schritt für Schritt kommen – eine erste Version geht im Mai dieses Jahres online, an diesem Termin hält Karl Lauterbach fest. Das Klinikranking der "Weißen Liste" soll derweil nicht in den Atlas einfließen. 

 

Veranstaltungs-Tipp
Session "Transparenzportal" auf dem DRG|FORUM am 22. März, u.a. mit IQTIG-Chef Claus-Dieter Heidecke.

 

Im Transparenzgesetz vorgesehen sind auch Regelungen zu zusätzlicher Liquidität in Milliardenhöhe für die Klinken in diesem Jahr. Es soll eine große Reform mit Neuregelungen zur Vergütung der Krankenhäuser begleiten, über die Bund und Länder seit Monaten verhandeln. Lauterbach sagte zur generellen Finanzierung zudem, die Bundesregierung stehe zu ihrem Wort, das sie den Ländern im Bundesrat gegeben habe. Unter andere sollen Lohnsteigerungen aller Beschäftigten bei der Erstattung der Betriebskosten besser abgebildet werden.

LBF-Erhöhung weiter unklar

Wann und wie die Landesbasisfallwerte (LBF) erhöht werden, ist weiter unklar. Das BMG hatte in einer Protokollnotiz zum Gesetz im November eine Erhöhung versprochen, die Höhe aber nicht genannt. Die Verhandlungen im Vermittlungsauschuss haben hier keine Klarheit gebracht. In der aktualisierten Protokollerklärung heißt es weiterhin, der Bund werde "per Gesetz die Berechnung der Landesbasisfallwerte entsprechend anpassen". Das BMG hat versprochen, dass Tarifsteigerungen besser im Orientierungswert abgebildet und darüber hinaus auch unterjährig berücksichtigt werden sollen. Dabei geht es vor allem um die Ärztekosten, die der Pflege seien ja schon im Pflegebudget enthalten.

Finanzierungsreformvorschlag soll im April da sein

Die große Krankenhausreform zielt darauf, das Vergütungssystem mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um Kliniken von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen zudem genauer definierte Leistungsgruppen sein. Sie sollen auch einheitliche Qualitätsvorgaben absichern. Lauterbach sagte, es bleibe bei dem Plan, den Gesetzentwurf dazu Ende April ins Bundeskabinett zu bringen. Das Gesetz zur Reform der Klinikfinanzierung soll – trotz Transparenzfonds – nicht zustimmungspflichtig sein. Dem Vernehmen nach ist der Referentenentwurf bereits fertig und wird derzeit in der Regierung abgestimmt, ehe er dann an die Länder geht. Für die kommende Woche hat das BMG die Staatssekretäre der Gesundheitsministerien der Bundesländer zu einem Treffen eingeladen.


Quelle: dpa / Bibliomed

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